Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich im Therapeutisches Zentrum & Beratungsstelle für Konflikthilfe in Göppingen

Ein Konflikt mit einer Täter-Opfer-Konstellation bedeutet, dass es eine oder einen Geschädigten, das Opfer und eine Schädigerin bzw. einen Schädiger gibt. Neben der persönlichen Schädigung bedeutet dies auch, dass (Straf-) Gesetze übertreten wurden. Den Anderen zu schädigen verletzt das Recht auf Unverletzlichkeit und wird sanktioniert. Das Strafgesetzbuch nennt verschiedene Sanktionen für verschiedene, schädigende Handlungen.

Konflikte mit Täter-Opfer-Konstellationen haben meist zwei Konfliktebenen:

1. Die erste Ebene besteht aus dem ursprünglichen Konflikt. In der Auseinandersetzung der beiden Kontrahenten hat mindestens eine Konfliktpartei Gewalt angewendet, um so eine Lösung zu erzwingen.

2. Die zweite Ebene entsteht durch den Bruch von Regeln einer Schul- oder Jugendhilfeein-richtung und auf jeden Fall durch den Bruch des oben erwähnten Strafgesetzes. Dies ist eigentlich der Folgekonflikt. Der Regel- bzw. der Gesetzesbruch wiegt aber viel schwerer als der Ursprungskonflikt. In vielen Fällen wird keine Anzeige erstattet, das Strafgesetz wird also nicht angewendet, sondern die Einrichtung hat eigene Mechanismen, um auf den Regelbruch zu reagieren. In den meisten Fällen geschieht dies durch eine Sanktion.

Zum Katalog der Reaktionen von Schule und Jugendhilfeeinrichtung auf eine Regelver-letzung kann auch (Täter- Opfer-) Mediation gehören. Dies bedeutet, dass Täter und Opfer unter Anleitung einer/eines ausgebildeten Dritten eine Lösung für den Regelbruch und die daraus entstandenen Folgen finden. Dabei gewinnt das Opfer die Selbstbestimmung zurück. Es kann einbringen, was aus seiner Sicht und Erfahrung wichtig ist, um die Folgen auszugleichen.

Die Mediation funktioniert nur, wenn die Täterin /der Täter Verantwortung für ihre/seine Handlungen übernimmt und Wiedergutmachung leistet. Ist dies (aus Sicht des Opfers) geschehen, ist auch für die Einrichtung der Fall erledigt, d.h. es gibt keine weiteren Sanktionen. Falls es keine Einigung gibt, entscheidet die Schule oder Jugendhilfeeinrichtung wie es weitergeht. Die Kunst und Verantwortung des neutralen Dritten ist, die Vermittlung zu moderieren und darauf zu achten, ob der Täter auch Verantwortung für sein Verhalten übernimmt und ob das Opfer in der Lage ist, seine Interessen selbst zu vertreten. Dies ist z.B. bei Mobbing-Opfern nicht immer der Fall.